Ja: Besucher mit Wohnsitz außerhalb der Türkei bekommen einen Teil der Mehrwertsteuer auf Waren zurück, die sie in Nişantaşı (Nisantasi) kaufen und mit nach Hause nehmen. Verlangen Sie beim Bezahlen ein Tax-free-Formular, lassen Sie es am Flughafen vor der Gepäckaufgabe vom Zoll abstempeln und holen Sie sich die Erstattung am Schalter oder auf Ihre Karte. Ohne Zollstempel gibt es in der Regel keine Erstattung.
Die Preise in türkischen Geschäften enthalten die Mehrwertsteuer. Wenn Sie außerhalb der Türkei wohnen, können Sie sich meist einen Teil davon für Waren zurückholen, die Sie ausführen – bei Mode, Leder und Schmuck aus Nişantaşı macht das einen spürbaren Unterschied. Das Verfahren ist einfach, hat aber einen Schritt, den Sie nicht auslassen dürfen: den Zollstempel am Flughafen vor dem Einchecken des Gepäcks.
Wer kann die Erstattung beantragen?
- Besucher mit Wohnsitz außerhalb der Türkei. Sie zeigen Ihren Pass beim Kauf und noch einmal am Flughafen.
- Die Erstattung gilt für Waren, die Sie aus der Türkei ausführen, nicht für Dienstleistungen wie Hotels, Restaurants oder Touren.
- Die Waren müssen die Türkei innerhalb von drei Monaten nach dem Kaufdatum verlassen.
Im Geschäft
- Achten Sie auf das Tax-free-Schild an der Tür oder an der Kasse oder fragen Sie vor dem Bezahlen: „Tax free var mı?“ Die meisten Mode- und Schmuckgeschäfte in Nişantaşı und in den großen Einkaufszentren machen mit.
- Prüfen Sie den Mindestbetrag. Es gibt einen Mindestbetrag pro Rechnung, der sich von Zeit zu Zeit ändert. Einkäufe im selben Geschäft am selben Tag lassen sich meist auf einer Rechnung zusammenfassen; bitten Sie darum.
- Zeigen Sie Ihren Pass und verlangen Sie mit der Rechnung das Tax-free-Formular. Manche Geschäfte stellen es auf Papier aus, andere elektronisch; prüfen Sie in jedem Fall, ob Name und Passnummer stimmen.
- Bewahren Sie alles zusammen auf: Rechnung, Formular und die Ware mit Etiketten und Verpackung. Tragen oder benutzen Sie die Sachen möglichst nicht vor der Abreise; der Zoll kann sie sehen wollen.
Am Flughafen
- Kommen Sie früh. Planen Sie 30 bis 45 Minuten zusätzlich ein, im Sommer und an Feiertagswochenenden mehr, denn die Schlange am Zollschalter kann lang sein.
- Vor dem Check-in gehen Sie mit Einkäufen, Formularen, Rechnungen, Pass und Bordkarte zur Tax-free-Stelle des Zolls (Gümrük) in der Abflughalle. Der Zoll prüft die Waren und stempelt die Formulare ab.
- Danach checken Sie Ihr Gepäck wie gewohnt ein. Haben Sie alle Einkäufe im Handgepäck, fragen Sie an der Information, wo die Formulare abgestempelt werden.
- Nach der Passkontrolle bringen Sie die abgestempelten Formulare zum Schalter der Erstattungsfirma, die auf Ihrem Formular steht, und wählen, wie Sie das Geld erhalten möchten.
Der Ablauf ist am Flughafen Istanbul (IST) und in Sabiha Gökçen (SAW) gleich. Die Wegweiser zu den Tax-free-Schaltern sind auf Englisch.
Ohne Zollstempel gibt es in der Regel keine Erstattung, und nach der Ausreise aus der Türkei können Sie ihn nicht mehr nachholen. Wenn die Zeit knapp ist, ist der Stempel wichtiger als das Bargeld: Manche Erstattungsfirmen bearbeiten ein abgestempeltes Formular auch später per Post oder online.
So kommen Sie an Ihr Geld
- Bargeld am Flughafen: am schnellsten, meist in Lira, Euro oder Dollar, abzüglich einer Servicegebühr.
- Erstattung auf die Karte: oft ein besserer Kurs, kann aber mehrere Wochen dauern.
- Erstattungsbüros in der Stadt: Manche Firmen zahlen schon vor dem Abflug in der Stadt aus, gegen eine Kreditkartensicherheit. Den Zollstempel am Flughafen brauchen Sie trotzdem, sonst wird der Betrag Ihrer Karte wieder belastet.
Erstattet wird die Mehrwertsteuer abzüglich der Gebühr der Erstattungsfirma; Sie bekommen also weniger als die volle Steuer auf der Rechnung zurück. Das Formular zeigt den zu erwartenden Betrag.
Und bei der Rückkehr nach Deutschland?
Die türkische Steuererstattung und der deutsche Zoll sind zwei getrennte Dinge. Bei der Einreise in die EU mit dem Flugzeug sind Waren bis 430 € pro Person abgabenfrei, für Kinder unter 15 Jahren bis 150 €. Liegen Ihre Einkäufe darüber, melden Sie sie beim Zoll an; dann fallen Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls Zoll an. Bewahren Sie die Rechnungen dafür auf. Für die Schweiz gelten eigene Grenzen.
Tipps
- Zahlen Sie in türkischer Lira, wenn das Kartenterminal die Wahl lässt; die Umrechnung in Euro ist meist teurer.
- Verlangen Sie bei Gold und Schmuck eine ausführliche Rechnung und ein Zertifikat und bewahren Sie beides mit dem Tax-free-Formular auf.
- Fotografieren Sie jedes Formular und jede Rechnung, falls das Papier verloren geht.
- Heben Sie die schwersten Einkäufe für das Ende der Reise auf und buchen Sie Ihre Fahrt zum Flughafen früh genug, um Zeit für den Zollschalter zu haben.
Wo Sie überhaupt einkaufen, steht in unserem Ratgeber Shopping in Nişantaşı.
Häufige Fragen
Wie viel Mehrwertsteuer bekomme ich zurück?
Das hängt vom Steuersatz der Ware und der Gebühr der Erstattungsfirma ab. Sie bekommen weniger als die volle Steuer auf der Rechnung zurück; das Formular zeigt den Betrag schon im Geschäft.
Gibt es einen Mindestbetrag?
Ja, pro Rechnung gilt ein Mindestbetrag, der von Zeit zu Zeit angepasst wird. Fragen Sie vor dem Bezahlen und lassen Sie Einkäufe desselben Tages auf eine Rechnung schreiben.
Muss ich die Waren am Flughafen zeigen?
Der Zoll kann sie sehen wollen. Packen Sie sie also unbenutzt und mit Etiketten so ein, dass Sie bis zum Stempel an sie herankommen.
Ich habe den Zollstempel vergessen. Bekomme ich trotzdem etwas zurück?
In der Regel nicht. Der Stempel muss bei der Ausreise aus der Türkei erfolgen; deshalb lohnt es sich, früh am Flughafen zu sein.